Aufbereitung von Medizinprodukten – Instrumentenkreislauf

Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen beim Patienten im Krankenhaus sein. Die Aufbereitung von Instrumentarium und Medizinprodukten erfolgt in der Regel in einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA). Ihre Aufgabe ist die Reinigung, Desinfektion, Pflege, Verpackung, Sterilisation und Bereitstellung von Medizinprodukten, wie zum Beispiel Operationsbesteck für eine Operation. Eine ZSVA teilt sich in verschiedene reine und unreine Bereiche auf wie zum Beispiel die Instrumentenannahme- und Reinigungszone (unreiner Bereich). Dadurch wird die Verschleppung von Erregern auf bereits gereinigte Instrumente verhindert.

Für die Aufbereitung von verwendeten Medizinprodukten gibt es definierte Anforderungen mit klaren, gesetzlich geregelten Vorgaben zum Schutz des Patienten und der Mitarbeiter. Daher werden an den Umgang mit Sterilgut besondere Anforderungen gestellt, um die Sterilität zu erhalten und die ordnungsgemäße Anwendung zu gewährleisten. Sterilgüter werden bei Menschen angewendet. Sie haben direkten Kontakt mit dem Patienten oder unterstützen seine Behandlung.

Um eine gleichbleibende Qualität der aufbereiteten Medizinprodukte sicherzustellen, müssen die Funktionsfähigkeit der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und ihre Wirksamkeit regelmäßig kontrolliert, nachgewiesen und dokumentiert werden. Dieses Verfahren wird als Validierung bezeichnet.

Viele gesetzliche Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten

Der Prozessablauf „Aufbereitung von Medizinprodukten“ im Instrumentenkreislauf beinhaltet mehrere Prozessschritte. Kernprozesse im Instrumentenkreislauf sind Reinigung, Desinfektion, Kontrolle, Pflege, Verpacken, Sterilisation und Bereitstellung der Medizinprodukte und Sets bis zur Nutzung.

Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Verpflichtung zu Qualitätssicherung für Krankenhäuser nach § 135a SGB V muss sichergestellt werden, dass durch die Aufbereitung der Medizinprodukte keine gesundheitlichen Gefahren durch Infektionen, allergische oder toxische Reaktionen für Patienten und Mitarbeiter ausgehen. Die einzelnen Prozessschritte und die verschiedenen Aufbereitungsverfahren sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben schriftlich festzulegen und zu dokumentieren. In jeder Einrichtung muss ein standardisiertes Aufbereitungsverfahren etabliert sein. Dies beinhaltet abbildende Arbeitsanweisungen, sachkundiges Personal und die Durchführung geeigneter Erfolgsüberprüfung der Prozesse.

Stefanie Nesemeyer
Abteilung Hygiene