Das Auftreten von Antibiotikaresistenzen bei Mikroorganismen ist heute weit verbreitet und inzwischen ein zunehmendes Problem innerhalb der Krankenhäuser. Multiresistente Erreger wie z.B. MRSA (Methicillin resistenter Staphylokokkus aureus) oder MRGN (Multiresistente gramnegative) stellen wegen der eingeschränkten Therapiemöglichkeiten zum Teil ein ernsthaftes Problem dar, weshalb im Krankenhaus eine Isolation notwendig ist.

 

Was bedeutet Isolation?

Die Betroffenen werden räumlich getrennt von anderen Patienten untergebracht. Sie sehen während dieser Zeit das Pflegepersonal, die Ärzte sowie ihre Besucher nur mit Schutzkittel, Mund-Nasen-Schutz, Kopfhaube und Schutzhandschuhen. Die meisten Patienten, bei denen ein isolationspflichtiger Erreger gefunden wird, sind aber nicht krank, sie sind nur Träger des Erregers.

Ziel aller notwendigen hygienischen Maßnahme ist die Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern auf andere Patienten und das Personal. Die Empfehlungen dafür sind in den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes zu finden und intern für unsere Mitarbeiter im „Hygienehandbuch“ festgehalten.

 

Was bedeutet die Isolation für den Patienten?

Die räumliche Isolation stellt eine Belastung für den Patienten dar, nicht selten treten Gefühlsschwankungen oder Ängste auf. Die Infektion oder Besiedlung führt bei ihnen zum Kontrollverlust der eigenen Situation, da die Rehabilitation und der Genesungsprozess behindert werden, die der Patient selbst nicht aktiv beeinflussen kann. Besonders ausgeprägt ist dieses Problem bei noch berufstätigen Patienten. Hier ist es wichtig, dass das medizinische Personal auf die individuelle Situation des Patienten so gut wie möglich eingeht und auch Angehörige einbezogen werden. Durch das persönliche Gespräch und unsere Informationsflyer kann für den Patienten eine bestmögliche Situation erreicht werden.

Die Dauer der Isolation richtet sich nach Art und Lokalisation des Keimes und auch der Weiterbehandlung des Patienten wie z.B. eine Rehabilitation.

 

Christine Pleister
Hygienebeauftragte